Flirtexpedition
Kennenlernen
Canigou kooperiert mit deutschen Trägern der Jugendhilfe, die die Bedingungen des §38 SGB VIII erfüllen. In deren Auftrag geschieht die Anbahnung durch die pädagogische Leitung von Canigou. Anschließend wird in einem persönlichen Gespräch mit dem jungen Menschen das Projekt besprochen und Fragen geklärt. Hat der junge Mensch sein Einverständnis erklärt, bereitet Canigou nach Rücksprache unterstützend den Brüssel IIb Antrag für das Jugendamt vor. Ein gegenseitiges Kennenlernen von ProjektbetreuerIn und belegendem Jugendamt ist erwünscht.
Für das Jugendamt: Das Aufsuchen des jungen Menschen zu einem persönlichen Kennenlerntermin und das Vorbereiten des Antragsverfahrens nach Brüssel IIb wird von uns übernommen und ist keine Annex-Leistung.
Zurück zum Wellenritt? Baum drücken!